ABM |
ABM heißt Arbeitsbeschaffungsmaßnahme.
Eine ABM soll helfen, Menschen in Arbeit zu vermitteln. Bei einer ABM sind Menschen für eine befristete Zeit beschäftigt und bekommen etwas Geld.
Das Geld zahlt die Bundesagentur für Arbeit.
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ALG I |
ALG I heißt Arbeitslosengeld I.
Das bekommt man, wenn man arbeitslos wird und vorher gearbeitet hat. ALG I bekommt man ein Jahr lang.
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ALG II |
ALG II heißt Arbeitslosengeld II.
Das bekommt man, wenn man länger als ein Jahr arbeitslos ist. ALG II wird auch oft Hartz IV genannt.
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Arbeitsförderungsgeld |
Arbeitsförderungsgeld ist Geld von der Agentur für Arbeit. Das Geld bekommen Beschäftigte in der WfbM zusätzlich zum Lohn.
Wenn eine Person unter 299 € verdient, bekommt sie jeden Monat zusätzlich 26 €.
Wenn eine Person mehr als 299 € verdient, bekommt sie immer die Differenz zu 325 €.
Das heißt: Wenn eine Person 315 € verdient bekommt sie keine 26 €, sondern nur 10 €.
Wenn eine Person 325 € und mehr verdient bekommt sie kein Arbeitsföderungsgeld.
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Assistent oder Assistentin |
Einige Menschen haben eine Person, die einen im Alltag in allen Dingen unterstützt. Sie unterstützt bei den Dingen die der Mensch alleine nicht kann.
Arbeitsassistenten und Arbeitsassistentinnen unterstützen eine Person am Arbeitsplatz.
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außergewöhnliche Belastungen |
= Minderleistungsausgleich
Wenn ein Mensch mit Behinderung in einem Betrieb arbeitet und viel Unterstützung braucht und weniger arbeiten kann, bekommt ein Betrieb manchmal Geld wegen "außergewöhnlichen Belastungen". Das wird auch Minderleistungsausgleich genannt.
Das Geld kommt vom Integrationsamt. Das sind Anteile vom Lohn für die Person mit Behinderung.
Das Integrationsamt gibt zum Beispiel Geld an den Betrieb für die Einarbeitung und Betreuung einer Person mit Behinderung. Das Integrationsamt gibt manchmal auch Geld als Ausgleich an den Betrieb, wenn der Mensch mit Behinderung viel weniger arbeiten kann.
Leistungen in außergewöhnlichen Belastungen werden nur bezahlt, wenn alle möglichen anderen Hilfen und Gelder nicht ausreichen.
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Ausgleichsabgaben |
Wenn in einem Betrieb kein Mensch mit Behinderungen arbeitet, muss der Betrieb zum Ausgleich Geld bezahlen. Das nennt man Ausgleichsabgaben.
Wie viel ein Betrieb zahlen muss, ist unterschiedlich. Es hängt davon ab, wie viele Menschen mit Behinderung dort arbeiten.
In Betriebe, in denen mehr als 20 Personen arbeiten, müssen 5 % der Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen sein.
Bei 20 Arbeitsplätzen muss ein Mensch mit Behinderung eingestellt werden.
Wenn Betriebe das nicht machen, müssen sie Strafe zahlen. Geld zum Ausgleich.
Die Ausgleichsabgabe beträgt in einem Betrieb mit 100 Personen:
Keine Ausgleichsabgabe, wenn 5 Menschen mit Behinderungen in dem Betrieb arbeiten.
105 Euro pro Platz, wenn nur zwischen 3 und 5 Menschen mit Behinderungen in dem Betrieb arbeiten.
180 Euro pro Platz, wenn nur 2 bis 3 Menschen mit Behinderungen in dem Betrieb arbeiten.
260 Euro pro Platz, wenn weniger als 2 Menschen mit Behinderungen in dem Betrieb arbeiten.
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Ausgleichsfond |
Den Ausgleichsfond kann man sich als Topf vorstellen, in dem Geld für besondere Sachen liegt. Diesen Topf hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Das Integrationsamt in jedem Bundesland muss einen Teil der Ausgleichsabgabe in den Topf geben. Von der Ausgleichsabgabe gehen ungefähr 30% an den Ausgleichsfond. Im Jahr 2007 hat das Integrationsamt in Berlin 22 Mio. € aus der Ausgleichsabgabe erhalten. Davon gingen 5,6 Mio. € an den Ausgleichsfond.
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berufliche Rehabilitation |
Die berufliche Rehabilitation soll die Teilhabe am Arbeitsleben ermöglichen. Das sind Hilfen, damit Menschen mit Behinderungen oder kranke Menschen wieder arbeiten können.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten wie man am Arbeitsleben teilhaben kann. Dazu gehören integrative Arbeitsplätze. Dazu gehören auch Integrationsfirmen oder die WfbM.
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Eingliederungshilfe |
Eingliederungshilfe ist Geld für die Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Eingliederungshilfe zahlt der Sozialversicherungsträger.
Davon werden zum Beispiel Hilfen zum Wohnen bezahlt. Davon werden unter anderem auch die Plätze für Menschen mit Behinderungen in Tagesförderstätten bezahlt.
Die Eingliederungshilfe ist nicht das Gleiche wie der Eingliederungszuschuss.
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Eingliederungszuschuss |
Eine Person ist neu im Betrieb. Sie arbeitet etwas langsamer als die anderen. Also kann der Betrieb einen Eingliederungszuschuss bekommen.
Eingliederungszuschuss ist Geld mit dem die Eingliederung in Arbeit bezahlt wird.
Das Geld kommt meist von der Agentur für Arbeit. Manchmal kommt das Geld auch vom Rehaträger.
Der Betrieb bekommt maximal 70% des Lohnes.
70% von 1500€ Lohn = 1050€ Eingliederungszuschuss.
Das Geld bekommt der Betrieb bei Menschen mit Behinderungen meist höchstens zwei Jahre.
Ein Betrieb kann den Eingliederungszuschuss länger bekommen, wenn er ältere Menschen mit Behinderungen einstellt. Oder Menschen mit Behinderungen, die sehr viel Unterstützung brauchen.
Der Betrieb kann dann den Eingliederungszuschuss für 3 bis höchstens 8 Jahre bekommen.
Das Geld wird dann jedes Jahr etwas weniger, erst 70% vom Lohn, dann 60% usw. Der Betrieb bekommt aber mindestens 30% vom Lohn.
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Einstellungszuschuss |
Wenn ein Betrieb nicht älter als zwei Jahre ist und der Chef jemanden einstellen will, kann der Geld bekommen. Das heißt Einstellungszuschuss bei Neugründung.
Im Betrieb dürfen nicht mehr als 5 Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen arbeiten.
Der Person, die eingestellt wird, muss vorher arbeitslos gewesen sein oder eine ABM gemacht haben.
Es können auch Menschen mit Behinderung eingestellt werden.
Der Chef muss dann weniger Lohn bezahlen.
Der Chef kann 50% des Lohnes für höchstens 2 Personen gleichzeitig bekommen.
50% ist die Hälfte vom Lohn.
Der Chef kann den Zuschuss für 12 Monate bekommen.
Ein Betrieb kann auch Geld bekommen, wenn jemand als Vetretung da arbeitet. Ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin im Betrieb macht eine Weiterbildung. Für die Zeit kann der Betrieb eine Vertretung einstellen.
Das können auch Menschen mit Behinderungen sein.
Dann kann der Betrieb Geld von der Agentur für Arbeit bekommen.
Das heißt Einstellungszuschuss bei Vertretung.
Die Bundesagentur für Arbeit zahlt 50% bis 100% für höchstens 12 Monate.
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Grundsicherung |
Die Grundsicherung ist Geld zum Leben. Wenn eine Person keine Arbeit hat und wahrscheinlich keine Arbeit finden wird, weil sie zu alt ist oder eine Behinderung hat. Die Person bekommt Geld zum Leben.
Dieses Geld bekommt man, wenn man einen Antrag dafür ausfüllt. Eine allein lebende Person bekommt 351 € und Miete für die Wohnung.
Personen in einer WfbM bekommen auch einen Teil Grundsicherung. Sie bekommen zusätzliches Geld zum Lohn, wenn sie weniger als 351 € im Monat verdienen. Das Geld zahlt der Sozialversicherungsträger. In Berlin kommt das Geld vom Bezirksamt.
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Grundsicherungsamt |
Das Grundsicherungsamt ist ein Büro bei den Bezirksämtern in Berlin.
In den verschiedenen Bezirken in Berlin gibt es jeweils ein Bezirksamt. Und in dem Bezirksamt ein Grundsicherungsamt. Dort bekommen Menschen Anträge und Beratung für die Grundsicherung. Das Grundsicherungsamt verwaltet das Geld.
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Haushalt |
Ämter, Behörden und Einrichtungen brauchen Geld, damit sie Büroräume, Menschen die dort Arbeiten bezahlen können. Sie brauchen auch Geld um Arbeitsmaterialien zu bezahlen.
Die Bezahlung aller Behörden, Ämter und Einrichtungen muss geregelt werden. Man muss einen Überblick über das ganze Geld behalten. Damit man weiß wo Geld zu viel ist oder wo noch was gebraucht wird.
Den Überblick und die Verwaltung über das ganze Geld nennt man Haushalt. Dafür arbeiten Menschen, die bezahlt werden. Also braucht man für den Haushalt auch Geld.
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Integrationsamt |
Das Integrationsamt hat ein großes Büro. Dort arbeiten Menschen. Diese organisieren die Integration. Integration ist das Zusammensein von behinderten und nichtbehinderten Menschen.
Das Integrationsamt hat verschiedene Aufgaben. Es verwaltet die Ausgleichsabgabe. Es gibt Geld zur Integration auf dem Arbeitsmarkt an Betriebe und Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit Behinderungen. Zum Beispiel Geld für Arbeitsassistenz, Geld für die Einrichtung von behindertengerechten Arbeitsplätzen.
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Integrationsfachdienst |
Der Integrationsfachdienst wird auch kurz IFD genannt. Jeder IFD hat ein Büro. Es gibt mehrere IFDs in Berlin. Insgesamt sind es 7 IFDs. Davon ist einer für Menschen mit Hörbehinderungen.
Dort bekommen behinderte Menschen Hilfe, um einen Arbeitsplatz zu finden. Sie können dort auch beraten werden.
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Investitionshilfen |
Investition heißt, Geld für eine bestimme Sache auszugeben.
Wenn eine Einrichtung etwas Neues kaufen oder aufbauen möchte wird Geld gebraucht. Wenn die Einrichtung Geld dafür bekommt, nennt man das Investitionshilfe.
So bekommen Werkstätten, wenn sie neu gebaut werden Investitionshilfen vom Integrationsamt oder von der Bundeagentur für Arbeit. Diese Ämter geben also Geld für den Bau einer Werkstatt.
Investitionshilfen können auch Betriebe vom Integrationsamt bekommen, wenn sie neue Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen einrichten.
Das Integrationsamt bezahlt höchstens 25.000 € an einen Betrieb für einen neuen Arbeitsplatz für Menschen mit Behinderungen. Der Betrieb muss einen Teil selber zahlen.
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Kündigungsschutz |
Für schwerbehinderte Menschen gibt es nach 6 Monaten auf einem Arbeitsplatz einen besonderen Kündigungsschutz. Wenn der Chef oder die Chefin einer Person mit Behinderung kündigen will, muss das Integrationsamt zustimmen.
Der Mensch mit Behinderung kann ohne Zustimmung des Integrationsamtes kündigen.
Der Kündigungsschutz gilt auch nicht, wenn der Chef oder die Chefin und der Mensch mit Behinderung die Kündigung wollen.
Der Kündigungsschutz soll helfen, dass Menschen mit Behinderungen länger in Arbeit bleiben.
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Lohn |
Wenn man einen Lohnvertrag hat, bekommt man Lohn. Jede Person bekommt Brutto-Lohn.
Vom Brutto- Lohn wird einiges abgezogen.
Die Sozialversicherungsbeiträge. Sozialversicherungsbeiträge sind die fünf Absicherungen: Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Unfallversicherung.
Vom Brutto- Lohn werden auch Steuern abgezogen.
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MAE |
MAE heißt Mehraufwandsentschädigung. MAE wird oft auch 1-Euro-Job genannt.
Menschen, die arbeitslos sind und ALG II bekommen, machen manchmal einen 1-Euro-Job. Dafür bekommen sie höchstens 1,50 € pro Stunde. Das Geld bekommen sie zusätzlich zum ALG II.
Die Arbeit, die die Menschen machen, muss zusätzliche Arbeit sein. Z.B. Hilfen im Altenheim oder Parkanlagen sauber machen.
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Medizinisch- berufliche Reha |
Medizinisch- berufliche Reha passiert meist nach einem Krankenhausaufenthalt.
Das findet in besonderen Häusern statt.
Da kann man probieren was man arbeiten möchte. Da kann man probieren wie viel man arbeiten kann.
Man bekommt dort auch medizinische Behandlungen.
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Prämie |
Eine Prämie ist zusätzliches Geld.
Dieses Geld bekommt man, wenn man besonders gut gearbeitet hat. Prämien kann man nur bekommen, wenn das vorher abgesprochen wurde.
Eine Prämie bekommen zum Beispiel die Integrationsfachdienste, wenn sie Menschen mit Behinderungen erfolgreich in Arbeit vermitteln.
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Probebeschäftigung |
Bei einer Probebeschäftigung arbeitet ein Mensch mit Behinderung in einem Betrieb. Er ist nicht richtig eingestellt, sondern arbeitet erst zu Erprobung. Die Probebeschäftigung kann leichter beendet werden. Von der Person und vom Betrieb.
Die Agentur für Arbeit bezahlt bei einer Probebeschäftigung für den Betrieb für 3 Monate den Lohn für die Person mit Behinderung.
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Rehaträger |
Rehaträger ist die Kurzform für Rehabilitationsträger.
Rehaträger sind Träger der Sozialversicherung.
Die Rehaträger bezahlen die Leistungen zur Teilhabe.
Damit Menschen mit Behinderung und kranke Menschen am Leben teilnehmen können.
Dazu gehören Leistungen der medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und Leistungen zur Teilhabe an der Gesellschaft.
Zur Sozialversicherung gehören die Arbeitslosenversicherung,
die Rentenversicherung,
die Unfallversicherung,
die Krankenversicherung und
die Pflegeversicherung.
Wer zahlt wann bei der beruflichen Rehabilitation?
Bundesagentur für Arbeit: Wenn kein anderer Träger zuständig ist.
Bei jungen Menschen vor der beruflichen Erstausbildung ist die Agentur für Arbeit in der Regel zuständig.
Rentenversicherung: Wenn durch die berufliche Rehabilitation die Zahlung einer Rente vermieden werden kann.
Jedoch erst wenn man 15 Jahre gearbeitet hat.
Unfallversicherung: Wenn ein Mensch durch einen Arbeitsunfall im Betrieb eine Behinderung bekommt. Wenn ein Mensch auf dem Weg zur Arbeit einen Unfall hat.
Wenn ein Mensch durch den Beruf behindert oder krank wird.
Träger der sozialen Entschädigung:Bei Kriegs- und Wehrdienstschädigungen, Impfschäden oder Folgen von Gewalttaten.
Träger der Sozialhilfe und Jugendhilfe:Wenn bei einer Behinderung kein anderer Träger zuständig ist.
Krankenversicherung: Die Krankenversicherung bezahlt keine Leistungen für Arbeit. Die Krankenversicherung bezahlt Leistungen für die Gesundheit.
Die Krankenversicherung bezahlt aber Anteile der medizinisch- beruflichen Reha.
Das Integrationsamt ist kein Rehaträger. Das Integrationsamt zahlt Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Weg zur Förderung - wie stellt man einen Antrag?
4 Schritte: 1. Eine Person hat eine Behinderung. Oder wenn das Risiko besteht, dass ein Mensch eine Behinderung bekommt. Mindestens 6 Monate muss eine Behinderung oder das Risiko bestehen.
2. Antrag stellen auf "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben". Antrag stellen bevor Kosten entstehen. Das Geld wird nicht nachträglich gezahlt.
Mit einem Rehabilitationsträger oder einer Servicestelle Kontakt aufnehmen.
3. Zuständigkeit: Es muss geklärt werden, wer die Kosten bezahlt.
Ist der Rehabilitationsträger bei dem man den Antrag abgegeben hat
selbst zuständig, dann werden die Kosten von ihm bezahlt.
ist er nicht selbst zuständig, dann leitet er den Antrag an den Rehaträger weiter, der zuständig ist.
4. Prüfung: Es wird geprüft, ob Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bezahlt werden.
Man bekommt einen Brief. In dem Brief steht, ob Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bezahlt werden oder nicht.
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Rentenbeitrag |
Geld wird in einem Topf gesammelt. Von dem Topf wird nach vielen Jahren die Rente bezahlt.
Das heißt eine alte Person kann zu Hause bleiben und bekommt monatlich einen kleinen Betrag, um zu leben.
In der WfbM zahlt die Rentenversicherung etwa 180 € als Rentenbeitrag. Personen, die in der WfbM arbeiten, können nach 20 Jahren eine Rente bekommen.
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Sachbearbeiter und Sachbearbeiterin |
Der Sachbearbeiter und die Sachbearbeiterin arbeitet in der Agentur für Arbeit. Sie ist zuständig für bestimmte Personen und bestimmte Themen. |
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Servicestellen |
Servicestellen sind Beratungsstellen. In Servicestellen arbeiten Personen, die beraten. Sie beraten bei Fragen zur Teilhabe. |
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Sozialversicherungsbeitrag |
Alle Menschen im Arbeitsleben sind fünfmal abgesichert.
In den Fällen Krankheit, Pflege, Rente, bei Unfällen und Arbeitslosigkeit.
Außer Personen in der WfbM. In der WfbM ist man nicht gegen Arbeitslosigkeit abgesichert. Wenn man in einer WfbM arbeitet, wird man nicht arbeitslos.
Die Kostenträger bezahlen Leistungen für die verschiedenen Versicherungen.
Wenn ein Mensch einmal krank wird, so muss er den Arzt und Medikamente bezahlen. Einen Teil der Kosten zahlt die Krankenversicherung.
Wenn er so krank ist, dass er gepflegt wird, kann er Pflegeleistungen bekommen.
Wenn der Mensch einmal arbeitslos sein sollte, so bekommt er Arbeitslosengeld. Das heißt, er ist auf der Suche nach einer neuen Arbeit, aber bekommt monatlich einen Betrag, um zu leben.
Wenn der Mensch einmal alt ist und nicht mehr arbeiten kann, bekommt er Rente. Das heißt er kann zu Hause bleiben und bekommt monatlich einen Betrag.
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Tagesförderstätten |
Es gibt Menschen, die können offiziell nicht in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten. Sie sind in einer Tagesförderstätte. Dort bekommen sie keinen Lohn. Sie werden dort beschäftigt. Sie sind dort den ganzen Tag. |
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Vermittlung |
Ein Sachbearbeiter oder eine Sachbearbeiterin hat ein Jobangebot. Dieses Jobangebot gibt sie an eine Person weiter. |
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Vermittlungsgutschein |
Die suche nach Arbeit kostet Geld.
Man muss telefonieren, Briefe schreiben und braucht oft Hilfe bei der Suche. Der Mensch, der bei der Vermittlung hilft, bekommt eine Bezahlung dafür.
Für dieses Geld ist die Bundesagentur für Arbeit zuständig. Die Bundesagentur kann Geld verleihen, damit die Vermittlung bezahlt werden kann. Dies macht sie in Form von Gutscheinen. Die arbeitslose Person bekommt den Gutschein. Sie kann damit Hilfe bei der Arbeitssuche bekommen.
Ein Gutschein kann bei erfolgreicher Vermittlung eingelöst werden. Bei guter Vermittlung bekommt das Büro, durch das ein Arbeitsplatz gefunden wurde 2000 € bis höchstens 2500 €. Bei Menschen mit Behinderungen ist das Vermittlungsbüro oft der IFD.
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WfbM:Eingangs- und Berufsbildungsbereich |
Die WfbM hat neben dem Arbeitsbereich einen Eingangs- und Berufsbildungsbereich.
Im Eingangsbereich können verschiedene Berufe oder Arbeitsbereiche ausprobiert werden. Das dauert 4 Wochen bis 3 Monate. Im Berufsbildungsbereich werden Menschen mit Behinderung auf ihre Arbeit in einem Arbeitsbereich vorbereitet. Das dauert meist 2 Jahre. |
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WfbM:Arbeitsbereich |
Nach dem Eingangs- und Berufsbildungsbereich kommt der Arbeitsbereich. Dort arbeiten die Menschen mit Behinderungen in einem Bereich. Solche Bereiche sind zum Beispiel Gartenarbeit, Montage, Wäscherei. |
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