Integrationsfachdienst
IFD ist die Abkürzung für Integrationsfachdienst.
Dort bekommen Menschen mit Behinderungen Hilfe bei der Suche nach einem Arbeitsplatz.
Im Jahr 2007 wurden 4066 Menschen unterstützt.
Viele davon haben Unterstützung bekommen, damit ein Arbeitsplatz bestehen bleibt. Zum Beispiel wenn es Probleme im Betrieb gibt.
1722 arbeitslose Menschen mit Behinderungen wurden bei der Suche von einem Arbeitsplatz unterstützt.
Davon haben 464 Personen einen Arbeitsplatz gefunden. Das sind 27%, die in Arbeit vermittelt wurden.
In Berlin gibt es 7 Büros.
Die Büros sind in Mitte, im Westen, im Osten, im Süden, im Norden und im Südwesten von Berlin.
Außerdem gibt es ein Büro für Menschen mit Hörschädigungen.
In Berlin arbeiten 44 Menschen in den Büros.
Der IFD bekommt Geld vom Integrationsamt.
2007 waren das 3.1 Mio. €.
Dieses Geld wird geteilt.
Von einer Hälfte werden Personen bezahlt, die Menschen mit Behinderungen in Arbeit vermitteln.
Das sind 1.55 Mio. €.
Die andere Hälfte werden für die Begleitung nach einer Vermittlung ausgegeben.
Personen, die einen Arbeitsplatz können in der ersten Zeit den IFD bei Fragen und Problemen ansprechen.
Die Unterstützung vom Integrationsfachdienst wird auf zwei verschiedene Wege bezahlt.
Für die Vermittlung von einem Menschen mit Behinderung bekommt der IFD im Monat 180 € vom Rehaträger.
Der arbeitslose Mensch mit Behinderung wird vom zuständigen Rehaträger zum IFD geschickt.
Der Rehaträger ist zum Beispiel die Unfallversicherung oder die Rentenversicherung.
Wenn ein Arbeitsplatz gefunden wurde, bekommt der Integrationsfachdienst eine Prämie, also zusätzliches Geld.
Das können 500 bis 750 € sein.
Nach 6 Monaten kommt noch mal Geld für den Erfolg dazu.
Das bezahlt auch der Rehaträger.
Oder der IFD bekommt Geld von der Bundesagentur für Arbeit.
Das geht so:
Die Bundesagentur für Arbeit beauftragt den IFD, um einen Menschen mit Behinderung zu vermitteln.
Dann zahlt die Bundesagentur für Arbeit auch 180 € im Monat an den IFD.
Oder die Bundesagentur für Arbeit verteilt Vermittlungsgutscheine.
Mit denen kann die Vermittlung in Arbeit bezahlt werden.
Wenn Sie einen solchen Gutschein bekommen, können Sie damit zum IFD oder anderen Vermittlungsstellen gehen.
Sie können entscheiden, von wem Sie sich bei der Arbeitssuche helfen lassen wollen.
Das kann der IFD sein.
Das kann auch ein privater Arbeitsvermittler sein.
Wenn ein Büro Arbeit für Sie gefunden hat, geben sie den Gutschein an das Büro.
Dieses Büro bekommt dann 2000 € für die Vermittlung.
Der IFD muss die 2000 € der Vermittlungsgutscheine an das Integrationsamt zurück zahlen, weil das Integrationsamt viel Geld an den IFD gibt.
Ein Beispiel:
Herr Akim Reuter hat Lernschwierigkeiten und keine Lust in der Werkstatt zu arbeiten.
Akim Reuter hat in einem Supermarkt gearbeitet.
Der Supermarkt hat geschlossen.
Nun sucht er Arbeit.
Akim Reuter ist zum Arbeitsamt gegangen.
Er hat seine Sachbearbeiterin getroffen. Die Frau Claudia Schulz.
Frau Claudia Schulz sagt:
„Herr Reuter. Jemand anderes sucht Arbeit für Sie.
Ich empfehle den Integrationsfachdienst.
Ich gebe Ihnen dafür einen Vermittlungsgutschein.„
Sie gibt ihm die Adresse vom Integrationsfachdienst.
Und sie gibt ihm einen Vermittlungsgutschein im Wert von 2000 €
Akim Reuter geht zum Integrationsfachdienst.
Dort trifft er Frau Brigitte Bahr.
Frau Brigitte Bahr fragt:
"Herr Reuter, was machen Sie gerne?
Wo möchten Sie arbeiten?"
Herr Akim Reuter sagt:
„Ich möchte gerne wieder in einem Supermarkt arbeiten."
Frau Brigitte Bahr sagt:
"Gut, wir werden eine Arbeit im Supermarkt suchen.
Das dauert einige Wochen. Wir müssen überall anrufen und nachfragen."
Brigitte Bahr muss nun telefonieren und in die Supermärkte fahren und Briefe schreiben.
Akim Reuter muss viele Bewerbungen schreiben.
Nach 3 Wochen ruft Frau Brigitte Bahr bei Herrn Akim Reuter an.
Frau Brigitte Bahr sagt:
„Herr Reuter, ich habe etwas gefunden. Kommen Sie bitte in mein Büro."
Akim Reuter geht in Ihr Büro.
Gemeinsam gehen Akim Reuter und Brigitte Bahr zum Supermarkt.
Er stellt sich dort vor.
Der Chef vom Supermarkt erklärt ihm die Arbeit. Beide mögen sich und wollen zusammen arbeiten.
Akim Reuter hat wieder Arbeit.
Er ist erfolgreich vermittelt.
Akim Reuter gibt den Vermittlungsgutschein an Brigitte Bahr.
Frau Brigitte Bahr hat nun 2000€, die sie an das Integrationsamt zahlen muss.
Ein halbes Jahr besucht Frau Brigitte Bahr den Herrn Akim Reuter manchmal im Supermarkt.
Sie will schauen, ob ihm die Arbeit gefällt.
Akim Reuter und sein Chef können ein halbes Jahr bei Brigitte Bahr anrufen, wenn sie Fragen haben.
Nach einem halben Jahr kann sie sicher sein, dass Akim Reuter diese Arbeit behält und verabschiedet sich und wünscht ihm noch viel Erfolg.
Nach einem halben Jahr setzt der Kündigungsschutz ein.
| was | von wem | wieviel | wofür |
|---|---|---|---|
Integrationsamt |
3,1 Mio.€ (1,55 Mio. € + 1,55 Mio. €) (insgesamt 2007) |
Beratung (1,55 Mio.) und Begleitung (1,55 Mio.) |
|
Fallpauschale |
180 € pro Monat |
Vermittlung und Beratung für Menschen mit Behinderungen vom IFD |
|
500 € (einmalig) |
bei erfolgreicher Vermittlung für IFD |
||
700 € (einmalig) |
Nach 6 Monaten, die der Mensch mit Behinderungen im Betrieb verbleibt, bekommt der IFD die Prämie. |
||
Bundesagentur für Arbeit |
2000 € (ab 2008 bis max. 2500 €) 1. Rate nach 6 Wochen: 1000 €, 2. Rate nach 6 Monaten: 1000- max. 1500 € |
für Begleitung und Vermittlung vom IFD, Refinanzierung für das Integrationsamt |